Allgemeine Regeln
Folgende Ruhezeiten sind (lt. Polizeiverordnung der Landeshauptstadt Dresden für Sicherheit und Ordnung Abs. II §3 Satz 1 und 2) einzuhalten:
„…§ 3
Schutz der persönlichen Ruhe
(1) Es ist untersagt, während der Ruhezeiten die Ruhe anderer mehr als unvermeidbar zu stören. Die Ruhezeiten sind montags bis donnerstags und sonntags von 22 bis 7 Uhr des nächsten Tages, freitags und sonnabends von 24 bis 8 Uhr des nächsten Tages und an Sonnabenden, Sonn- und Feiertagen von 13 bis 15 Uhr.
(2) Die Ruhezeiten an Sonnabenden, Sonn- und Feiertagen von 13 bis 15 Uhr gelten nicht für durch Schulen, Kindertagesstätten und Vereine organisierte Veranstaltungen.
(3) Private Haus- und Gartenarbeiten, welche die Ruhe anderer stören, dürfen über den Abs. 1 hinaus nicht in der Zeit ab 20 Uhr durchgeführt werden.
Zu den privaten Haus- und Gartenarbeiten gehören beispielsweise:
– der Betrieb von Rasenmähern
– das Häckseln von Gartenabfällen
– der Betrieb von Bodenbearbeitungsgeräten
– das Hämmern
– das Sägen
– das Bohren
– das Holzspalten
– das Ausklopfen von Teppichen…“
Das Radfahren und Fußballspielen ist in der gesamten Gartenanlage untersagt. Bitte nehmen Sie gegenseitig Rücksicht!
Ja, die in den Sommermonaten bereitgestellte Toilettenanlage darf von allen genutzt werden und ist stets sauber zu halten. Entleerungen von Gartentoiletten jeder Art sind nicht zulässig.
Baumschnitt & Heckenschnitt
Folgende Heckenhöhen sind zu beachten:
Hecken an den Hauptwegen: 1,20 m
Hecken zwischen den Gärten: 0,70 m
Hecken an den Außengrenzen: 2,00 m
Die Heckenhöhe wird gemessen vom Weg außerhalb der Parzelle. In begründeten Einzelfällen können Änderungen mit dem Vorstand abgesprochen werden.
Sollte sich ein Pächter entscheiden seine Hecke zu entfernen, besteht die Möglichkeit, unter Einhaltung der Grundstücksgrenze, einen Zaun zu installieren. Die Höhe des Zaunes darf max. 1,20 m betragen. Als Material dürfen Maschendraht-, Stabmatten- sowie Holzzäune eingesetzt werden. Die Farbgebung sollte „Naturnah“ sein (grün – brauntöne)
Das Entfernen bzw. roden der Hecke ist lt. BNatSchG § 39 im Zeitraum vom 01.03 – 30.09. verboten!
Sauberkeit in der Gartenanlage
Die Pächter sind verpflichtet, die ihren Garten umschließenden Wege bis zur Mitte sauber zu halten. Für die Säuberung von Wegen an der Außengrenze werden den entsprechenden Parzellen pro 10 m Außengrenze 1 Arbeitsstunde angerechnet.
Betreiben von Pools, Bade-, Schwimm- und Planschbecken
Laut der „Rahmenkleingartenordnung des Landesverbandes Sachsen der Kleingärtner e.V.“ unter Punkt 3.7 ist folgendes festgelegt:
„… 3.7 Badebecken
Transportable Badebecken (Kinderplanschbecken) mit einem Fassungsvermögen von max. 3 m³ und einer max. Füllhöhe
von 50 cm können vom Vorstand des jeweiligen Kleingärtnervereins während der Gartensaison genehmigt werden. Die
Oberkante des Badebeckens darf nicht höher als 60 cm sein, gemessen vom Beckenboden. Chemische Wasserzusätze sind
nicht gestattet.
Die Gartenordnungen der Kleingärtnervereine können diese Größenangaben und den Zeitraum weiter einschränken….“
In unserer Gartenordnung sind dazu keine speziellen Regeln getroffen, sodass oben genannte gesetzliche Regelungen für uns bindend sind.
Poolwasser entsorgen
Was ist bei Chlorwasser zubeachten?
Nichts leichter, als Poolwasser einfach in den Garten oder in das Abwassersystem ablaufen zu lassen. Doch Vorsicht, denn ist es chlorhaltig, sind Poolbesitzer per Gesetz verpflichtet, sich an bestimmte Vorgaben zu halten. Wer sich nicht daran hält, den erwarten empfindliche Strafen. Es gibt unterschiedliche Methoden, wie gechlorte Pools gesetzeskonform und umweltfreundlich entleert werden können.
Natur, Umwelt und Gesundheit
Wer sein Chlorwasser aus dem Pool einfach absickern, in einen Abwasserkanal oder sogar in ein natürliches Gewässer auslaufen lässt, kann nicht nur einen negativen Einfluss auf Pflanzen nehmen, sondern riskiert auch das Ableben von Wasser- sowie Erdtieren und lässt das Grundwasser mit dem Chlor vermengen. Die Schäden in der Natur können je nach Chlorgehalt immens sein. Vor allem,
wenn Grundwasser aus Brunnen oder Ähnlichem in der näheren Umgebung vorhanden sind, kann sich das Chlor dort wiederfinden und für gesundheitliche Probleme führen. Bereits eine geringe Chlorkonzentration ist ausreichend, um schädigend auf die Natur, die Umwelt und die Gesundheit zu wirken.
Gesetzeslage
Prinzipiell ist das Einleiten von Chlorwasser in öffentliche Schmutzwassersysteme, das Versickern sowie die „Entsorgung“ in andere Gewässer gesetzlich verboten, wenn der Chlorgehalt einen bestimmten Grenzwert überschreitet. Dieser liegt durchschnittlich bei 0.05 Milligramm pro Liter Wasser. Die Grenzwerte sind von Region zu Region unterschiedlich. Es empfiehlt sich, vor der Poolwasser-Entsorgung bei der zuständigen Umweltbehörde und/oder bei dem lokalen Wasserversorger nach den erlaubten maximalen Chlorwerten zu fragen. Unwissenheit schützt nicht vor Strafe, sodass diese Information unbedingt eingeholt werden sollte, wenn das Poolablassen kein teures „Vergnügen“ werden soll.
Zudem muss das Poolwasser folgende Bedingungen erfüllen:
- Ausgeglichener pH-Wert – je nach Region zwischen 5.5. und 7.4 (maximale Grenzwerte ebenfalls gesetzlich festgelegt)
- Keine Algizide oder Biozide enthalten
HINWEIS: Zu beachten ist, dass sich die Grenzwerte auf die Chlorkonzentration im Poolwasser beziehen und nicht die Chlormenge, die dem Wasser zugeführt wurde.
Wann Poolwasser ablassen?
Poolbesitzer werden nicht umherkommen, ihren Pool gelegentlich ablaufen zu lassen. Dafür können verschiedene Gründe vorliegen:
- Gründliche Reinigung von Boden und Wänden
- Einmal im Jahr ist ein Wasserwechsel empfohlen (idealer Zeitpunkt zum Saisonstart Frühjahr/Sommer)
- Poolwasser ist „umgekippt“ und mit Chemikalien nicht mehr kristallklar zu bekommen
- Reparation von Poolfolie, Fliesen oder Austausch einer Unterwasserbeleuchtung
TIPP: Ein Außenpool sollte niemals zu lange ohne Wasser stehen. Es sorgt für Stabilität vor allem bei aufstellbaren Poolanlagen und schützt in die Erde eingelassene Schwimmbecken vor einem Eindrücken durch Erdmassen, die insbesondere bei Regen Druck auf das Becken erzeugen können.
Poolwasser entsorgen
Hier gibt es verschiedene Methoden und Möglichkeiten
Chlorgehalt abbauen
Wie bereits zu erfahren war, geht es bei Poolwasser um die Höhe des Chlorgehalts. Die einfachste und effektivste Methode ist dementsprechend den Chlorgehalt zu senken. Dabei ist folgendermaßen vorzugehen:
- Eine Woche vor Planung des Ablassens Chlorgaben einstellen
- In allen Dosierungsanlagen Chlor und Chlorreste entfernen
- Sonnige Tage für das Vorhaben wählen
- Außenbecken abdecken (mittels ultravioletter Strahlung der Sonne kommt es zur schnelleren Chlor-Spaltung – es baut ab)
- Nach sieben Tagen mittels Chlor-Test den Chlorgehalt messen
- Liegt dieser noch oberhalb des vorgeschriebenen Maximalgehalts, Pool weiter ohne Chlor und mit Abdeckung stehen lassen
- Je nach Ausgangschlorgehalt sollte spätestens nach zehn Tagen der Chlorgehalt optimale Werte erreicht haben
- Das Poolwasser kann abgelassen werden
Wasser auffüllen
Ist der Pool nur geringfügig gefüllt, beziehungsweise ist noch ausreichend Raum für eine Wasserauffüllung vorhanden, so kann durch diese der Chlorgehalt in seiner Konzentration im Becken reduziert werden. Es ist darauf zu achten, dass die maximale Wasserhöhe nicht überschritten wird, welche der Poolhersteller vorgibt. Wie beim Chlor-Abbau wird auch in diesem Fall der Chlorgehalt mit einem Test-Set gemessen, bevor das Wasser abgelassen werden kann.
Schwimmen
Viel im eigenen Pool schwimmen, senkt den Chlorspiegel schneller, als in Becken, welche ruhig stehen. Diese Methode empfiehlt sich, wenn der Chlorgehalt nur geringfügig über dem maximalen Grenzwert liegt und die längere Wartezeit von Methode 1 verkürzt werden will. Voraussetzung ist in diesem Fall ebenfalls, die Chlorgabe sofort einzustellen. Je nachdem, wie viele Personen wie lange schwimmen, im Wasser spielen und/oder toben, kann eine Chlorreduzierung bereits am nächsten oder übernächsten Tag möglich sein.
Filteranlage nutzen
Wer eine Filteranlage am Pool angeschlossen hat, kann dem Wasser dadurch Chlor entziehen und folglich die Chlorkonzentration im Pool senken. Das kostet allerdings einige Euro an Energiekosten, weil der Betrieb der Poolpumpe erforderlich ist. Folgende Anleitung zeigt, wie es geht:
- Filteranlage auf Feinfilterung stellen (falls vorhanden)
- Gesamtes Poolwasser einmal durchfiltern
- Anschließend Backwash (Sandfilter) oder Filterpatrone reinigen (dient der Entfernung von aufgefangenem Chlor im Filter)
- Vorgangschritte 1-3 mehrmals wiederholen
- Je nach Leistung der Filterpumpe und Chorkonzentration kann ausreichende Wertsenkung zwischen einem und fünf Tagen betragen
- Chlorgehalt messen
pH-Wert ausgleichen
Mit der Senkung der Chlorkonzentration ist es allein nicht getan. Auch der pH-Wert muss einen bestimmten Wert haben und ist deshalb immer mit der Wertkorrektur des Chlors zu berücksichtigen. Um einen idealen pH-Wert zu erreichen, der den gesetzlichen Bestimmungen gerecht wird, ist der Wert als Erstes mittels eines pH-Wert-Schnelltests zu ermitteln. Zu hohe und zu niedrige Werte können mit sogenannten pH-Minus- und pH-Plus-Produkten korrigiert werden. Sie sind in jedem gut sortierten Poolfachhandel erhältlich.
Wasser auslassen
Befinden sich die Werte innerhalb des erlaubten Bereichs für das Poolwasser-Ablassen, kann damit begonnen werden. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass das Wasser mit einer enormen Wucht heraus prescht und schnell kann sich eine Rinnenbildung im Boden zeigen, Blumen umknicken und die Grasnarbe wegschwemmen. Ideal ist es, wenn ein Abwasser- oder Gartenschlauch befestigt werden kann, über den eine geringe Dosis an Wasser entweicht. Zu achten ist in jedem Fall auf eine gleichmäßige Verteilung des Wassers, um Überschwemmungen zu vermeiden und ein gleichmäßiges Absacken in den Boden zu gewährleisten.
Schädlich ist das Chlorwasser jetzt nicht mehr für die Pflanzen im Garten, sodass es auch zum Rasensprengen oder Blumengießen benutzt werden kann. Eine andere Ablass-Variante bietet eine Filteranlage mit Bodenablauf, Mehrwegventil sowie „Waste“-Funktion:
- Filterpumpe ausschalten
- Alle Leitungen schließen – Bodenablauf wird auf „offen“ gedreht
- Mehrwegventil auf „Waste“ stellen (Entleeren)
- Schlauch an Entleerungs-/Rückspülöffnung anschließen
- Filterpumpe anschalten
- Wasser ablaufen lassen
- Vorsicht: die Pumpe darf nicht trocken laufen, wenn der Pool entleert ist – deshalb immer kurz vor Komplettentleerung abschalten
- Restwasser wird in den Bodenablauf mittels Besen oder Ähnlichem geführt
TIPP: Wer keine Filteranlage mit „Waste-Funktion“ besitzt, kann Alternativ eine Tauchpumpe ins Becken stellen und mit dieser das Wasser
herauspumpen.